Beratung beim Betriebsverfassungsrecht
In jedem Betrieb mit mindestens fünf Arbeitnehmern kann ein Betriebsrat gewählt werden. Was für Rechte ein Betriebsrat hat und wie die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu erfolgen hat, wird durch das Betriebsverfassungsrecht geregelt.
Fragestellungen ergeben sich hier immer wieder bei der ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratswahl, den Schulungsansprüchen einzelner Betriebsräte, dem Umfang von Mitbestimmungsrechten oder der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen. In dieser komplexen Materie berät und vertritt der Handelsverband Nord seine Mitgliedsunternehmen durch außergerichtliche Beratung und praxisorientierte Hilfestellungen bis hin zur Vertretung vor den Arbeitsgerichten.