Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten im Norden
Die Landesplanung schafft die rechtlichen Grundlagen zur Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten im Norden. Der Handelsverband steht in direktem Kontakt mit der Landesplanungsbehörde, die insbesondere für das Landesentwicklungsprogramm zuständig ist. In Arbeitskreisen arbeitet der Handelsverband Nord aktiv mit und vertritt die Interessen der Mitglieder, gibt Stellungnahmen gegenüber der Politik ab und nimmt an Anhörungen in den Ausschüssen des Landtags teil.