Die fünfstufige Abfallhierachie
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) trat am 1. Juni 2012 in Kraft und setzt die Vorgaben des europäischen Abfallrechts um. Somit ist das KrWG die Grundlage für das deutsche Abfallrecht. Einen zentralen Baustein des Gesetzes bildet die fünfstufige Abfallhierarchie: 1. Vermeidung von Abfällen 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung von Abfällen 3. Recycling von Abfällen 4. Sonstige Verwertung von Abfällen (energetische Verwertung, Verfüllung von Abgrabungs- oder Abbaustätten, etc.) 5. Beseitigung von Abfällen.
Wir sind Ihr Ansprechpartner für Fragen zur Verpackungsverordnung (VerpackV) und dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sowie zu weiteren abfallrechtlichen Vorschriften.
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