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Neue Hamburger Corona-Eindämmungsverordnung

Am Mittwoch hat der Senat vereinbart, die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vollständig und konsequent umzusetzen. Die Verordnung wird heute verkündet und tritt morgen, am Freitag, den 22. Januar 2021, in Kraft. Bei Verstößen gegen die erweiterte Maskenpflicht wird während einer Übergangsphase bis zum 31. Januar 2021 von einem Bußgeld abgesehen. Der erweiterte Notbetrieb in den Kindertagesstätten beginnt am Montag, den 25. Januar 2021.

Eine Übersicht zu den medizinischen Masken, die die notwendigen Anforderungen erfüllen, wird in Kürze auf www.hamburg.de/corona/masken veröffentlicht.

Der erweiterte Notbetrieb in den Kindertagesstätten beginnt am Montag, den 25. Januar 2021. Weitere Informationen: https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/14847066/2021-01-21-sozialbehoerde-kita-notbetreuung/.

Die wesentlichen Änderungen der Hamburger Corona-Eindämmungsverordnung sind:

Maskenpflicht
In Bussen und Bahnen, beim Einkaufen, bei Gottesdiensten, bei Amtsgängen zu Behörden und bei Gesundheitsbehandlungen müssen grundsätzlich medizinische Masken getragen werden. Darunter fallen insbesondere OP-Masken und Masken mit dem Standard KN95 oder FFP2. Einfache Alltags- bzw. Stoffmasken (Mund-Nasen-Bedeckung) sind zukünftig in den genannten Bereichen nicht mehr gestattet. Auch in den übrigen Bereichen mit einer Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind eigens zu diesem Zweck hergestellte Bedeckungen vorgeschrieben, das heißt Tücher oder über Mund und Nase gezogene Kleidungsstücke sind nicht mehr zulässig.

Kontaktbeschränkung
Alle nicht zwingend notwendigen Kontakte sollen unterbleiben. Private Zusammenkünfte müssen sich weiterhin auf eine weitere nicht im eigenen Haushalt lebende Person beschränken. Die Zahl der Haushalte soll insgesamt konstant und klein gehalten werden. Die Kontakte sollen sich also insgesamt auf so wenig Haushalte wie möglich beschränken.

Home-Office
Der Bund hat eine Verordnung beschlossen, die neue Regelungen für die Arbeitswelt vorsieht (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung). Zentral ist dabei die neue Verpflichtung für Arbeitgeber, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit für Home Office anzubieten, wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. In den Betrieben gelten zudem strengere Arbeitsschutzregelungen hinsichtlich der Abstände zwischen den Beschäftigten sowie der Bildung von festen Arbeitsgruppen und zum Tragen von medizinischen Masken (OP-Masken, KN95- oder FFP2-Masken). Die Verordnung sieht weiterhin vor, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern medizinische Masken zur Verfügung stellen müssen, wenn Präsenzarbeit erfolgt und die Bedingungen dies erfordern.

KiTa
Ab dem 25. Januar 2021 wird in Hamburg statt der eingeschränkten Regelbetreuung die erweiterte Notbetreuung angeboten. Das heißt, grundsätzlich sind Kindertagesstätten in der Freien und Hansestadt Hamburg außer für Kinder mit einem dringlichen sozialpädagogischen Förderbedarf geschlossen. Danach wird eine Betreuung sichergestellt für Kinder

  • mit dringendem Betreuungsbedarf,
  • deren Eltern Tätigkeiten ausüben, die für die Daseinsvorsorge bedeutsam oder für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen oder der Sicherheit notwendig sind,
  • die aus familiären Gründen oder aufgrund besonders gelagerter individueller Notfälle auf eine Betreuung angewiesen sowie deren Eltern alleinerziehend sind.

Die Darlegungspflicht obliegt den Eltern. Über Details informiert die Sozialbehörde in Kürze separat.

Schule
An den Hamburger Schulen wird bis zum 14. Februar weiterhin Distanzunterricht erteilt. Das heißt, dass die Schülerinnen und Schüler im Regelfall zuhause lernen. Es wird ausdrücklich an alle Eltern appelliert, ihre Kinder nicht zur Schule zu schicken. Nur Eltern, für deren Kinder es keine andere Betreuungsform gibt, haben die Möglichkeit, ihre Kinder weiterhin zur Schule zu schicken, wo sie unter pädagogischer Anleitung angemessen betreut werden. Schulen, die aktuell hohe Anmeldequoten haben, gehen in diesem Sinne aktiv auf ihre Elternschaft zu und wirken darauf hin, die hohen Anmeldequoten zu verringern.

Versammlungen
Bei allen Versammlungen gilt grundsätzlich eine Maskenpflicht. Versammlungen unter freiem Himmel sind generell nur noch möglich mit bis zu 100 Personen, „Aufzüge“ sind grundsätzlich nicht gestattet. Die Erlaubnis für Versammlungen mit mehr Personen wird im Einzelfall – unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes – von den zuständigen Behörden erteilt.

Die vollständige Verordnung wird in Kürze unter folgendem Link abrufbar sein: https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen/

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