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Ab 10. Juli neue Corona-Verordnung in Mecklenburg-Vorpommern

+++ jetzt ohne 10 m²-Regelung und ohne Verpflichtung zur Nutzung von Einkaufswagen +++

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat eine neue Corona-Lockerungsverordnung mit Wirkung ab Freitag, dem 10. Juli 2020 veröffentlicht. Sie ist anders strukturiert als die bisherigen Verordnungen und legt in verschiedenen Anlagen zur Verordnung die in den jeweiligen Regelungsbereichen einzuhaltenden Bestimmungen fest.

Die Auflagen für den Einzelhandel ergeben sich aus der Anlage 1 zur Verordnung. Gegenüber bisherigen Anforderungen entfällt die Bestimmung, wonach sich in den Geschäften jeweils nur ein Kunde pro 10 m² Verkaufsfläche aufhalten darf. Auch die Verpflichtung, dass dort, wo für die Kunden Einkaufswagen bereitgestellt werden, der Zutritt nur mit einem solchen gestattet ist, ist in der neuen Verordnung nicht mehr enthalten. Allerdings sind die Besucherzahlen so zu begrenzen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern – ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes und Begleitpersonen Pflegebedürftiger – gewährleistet werden kann.

Weiteres entnehmen Sie bitte der neuen Verordnung und dort insbesondere der Anlage 1.

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