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Achtung +++ neue Verordnung in Schleswig-Holstein +++ Hygienekonzepte für den gesamten Einzelhandel

Die neue Landesverordnung enthält insbesondere Neuerungen für den Einzelhandel. So sind seit Montag, den 5.10.2020 im Einzelhandel Hygienekonzepte für sämtliche Verkaufsstellen verpflichtend. Dies betrifft nunmehr auch Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Getränkemärkte, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Tankstellen und Zeitungsverkauf, sowie Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte.

Die neue Landesverordnung hebt außerdem die 10 qm-Regelung zur Beschränkung der Kunden auf der Verkaufsfläche auf und setzt die Überwachungspflicht durch Kontrollkräfte bei mehr als 200 qm Verkaufsfläche außer Kraft.

Bei der Corona-Quarantäneverordnung wurde eine Anpassung vorgenommen, um die Anwendung in der Praxis zu verbessern. So wurde eine Klarstellung für den Bereich Risikogebiete eingepflegt. Die angepasste Quarantäneverordnung trat bereits am 2. Oktober in Kraft.

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