Allgemeinverfügung der Behörde für Inneres und Sport zur Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes in Hamburg
Zum Führen von zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern verwendeten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie von Anhängern hinter Lastkraftwagen hat die Innenbehörde eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gem. § 30 Abs. 3 StVO für alle Güter mit Gültigkeit bis zum 05.04.2021 erteilt. Das gilt auch Leerfahrten der oben genannten Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen.
Erlass Ausnahme SuF Corona – HH