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Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus in Hamburg

Weitere Maßnahmen gegen das Coronavirus in Hamburg

Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Länder haben einheitliche Leitlinien vereinbart, um soziale Kontakte im öffentlichen Leben weiter zu beschränken.

Hamburg hat den größten Teil dieser Regelungen schon mit den Anordnungen des Senats vom 13. und 15. März 2020 umgesetzt. Diese Maßnahmen sind bereits in Kraft. Darüber hinaus hat der Senat heute folgende weitere Anordnungen getroffen:

Der Einzelhandel wird geschlossen bis auf die folgenden Bereiche: Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und Großhandel. Das Sonntagsverkaufsverbot ist für diese Bereiche bis auf weiteres aufgehoben.

Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Restaurants und Gaststätten dürfen nur noch von 6 bis 18 Uhr geöffnet werden. Die bestehenden Auflagen gelten unverändert fort (1,5-Meter-Abstandsregel). Übernachtungsangebote sind nur zu notwendigen und nicht für touristische Zwecke zulässig. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind untersagt. Ebenfalls untersagt ist die Nutzung von Kinderspielplätzen.

Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus in Hamburg

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