Ausnahmebewilligungen zum ArbZG
Wir konnten erreichen, dass die Landesregierung Schleswig-Holstein die Ausnahmebewilligung zur Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen und für Abweichungen von bestimmten Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes zunächst für vier weitere Wochen fortschreiben wird. Danach kann die tägliche Höchstarbeitszeit in versorgungsrelevanten Bereichen und damit u.a. im Lebensmitteleinzelhandel auf bis zu zwölf Stunden ausgedehnt werden. Die bisherige Regelung dazu endet heute. Eine entsprechende Ankündigung der Landesregierung über die Fortschreibung ab morgen haben wir heute erhalten.
Den Text der Verordnung werden wir kommunizieren, sobald er vorliegt.