News

Azubi-Prämie

Eckpunkte für eine Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Die Bundesregierung hat jetzt ein Eckpunktepapier mit den wesentlichen Informationen zur geplanten Azubi-Prämie veröffentlicht. Erkennbar hat sie sich mit Blick auf die Kosten dieser Förderung noch einmal bemüht, den Kreis der ursprünglich möglichen Förderungsempfänger deutlich einzuschränken. Es bleibt leider bei einer Beschränkung auf KMU und selbst diese sollen jetzt nur noch antragsberechtigt sein, wenn sie selbst Corona bedingt erhebliche Umsatzeinbußen zu verzeichnen hatten. Diese Einschränkung ist neu hinzugekommen.

Nach dem Eckpunktepapier soll nunmehr Folgendes gelten:

(1) Ausbildungsprämie bei Erhalt des Ausbildungsniveaus
Antragsberechtigt sind (nur!) KMU, 

die in der ersten Hälfte des Jahres 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt haben oder
deren Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist und
die ihr Ausbildungsniveau im Jahr 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringert haben

Gefördert wird bei Vorliegen der Voraussetzungen durch einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag.

Die Auszahlung erfolgt nach dem Ende der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit.

(2) Ausbildungsprämie bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus
Antragsberechtigt sind KMU (mit gleichen Voraussetzungen wie in Punkt 1), die ihr Angebot an Ausbildungsplätzen sogar erhöhen. Diese sollen für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 Euro erhalten. 

(3) Förderung bei Vermeidung von Kurzarbeit während der Ausbildung
Antragsberechtigt sind KMU, die

ihre laufenden Ausbildungsaktivitäten trotz der Belastungen durch die COVID-19-Krise fortsetzen und Auszubildende sowie deren Ausbilder nicht in Kurzarbeit bringen und
die einen Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent im gesamten Betrieb vorweisen

Die Förderung beträgt 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat, in dem im Betrieb ein Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent zu verzeichnen ist.

Eine Förderung erfolgt frühestens ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie. Sie ist befristet bis zum 31. Dezember 2020.

(4) Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung

(5) Übernahmeprämie
Antragsberechtigt sind KMU aus allen Wirtschaftsbereichen, die Auszubildende aus pandemiebedingt insolventen KMU bis zum 31. Dezember 2020 für die Dauer der restlichen Ausbildung übernehmen.

Die Förderung erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen durch eine einmalige Übernahmeprämie in Höhe von 3.000 Euro pro aufgenommenen Auszubildenden an das aufnehmende KMU.

Eine Förderung erfolgt frühestens ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie. Sie ist befristet bis zum 30. Juni 2021.

(6) Für alle Förderlinien gilt einheitlich
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind solche mit bis zu 249 Beschäftigten. Als Beschäftigtenzahl wird die Zahl der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29. Februar 2020 zugrunde gelegt. Bei verbundenen Unternehmen werden die Beschäftigten der einzelnen Unternehmen zusammen berücksichtigt. Detaillierte Informationen finden Sie in dem Eckpunktepapier der  Bundesregierung.

Login

[newsletter_form button_label="Jetzt abonnieren"] [newsletter_field name="email" label="E-Mail-Adresse*"] [newsletter_field name="privacy" label="Ich habe die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen."] [/newsletter_form]