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Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern: Neufassung in Arbeit

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat am 13. März 2026 die aktuelle Öffnungszeitenverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern („Bäderregelung“) für unzulässig erklärt. Inzwischen liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Das Wirtschaftsministerium arbeitet bereits an einer Neufassung.

Für viele Handelsbetriebe in den Tourismusregionen des Landes sind die erweiterten Sonntagsöffnungen ein wichtiger Bestandteil des Saisongeschäfts. Gerade in den Urlaubsorten erwarten Gäste auch am Wochenende attraktive Einkaufs- und Versorgungsangebote. Entsprechend groß ist die Verunsicherung bei den betroffenen Unternehmen. „Die laufende Saison darf nicht zum wirtschaftlichen Risiko für Betriebe werden, die auf die geltende Rechtslage vertraut haben. Die Urteilsbegründung verstehen wir nicht als grundsätzliche Absage an touristische Sonntagsöffnungen. Aus unserer Sicht bleibt eine rechtssichere Regelung weiterhin möglich“, so Kristin Just, Geschäftsführerin für den Handelsverband Nord in Mecklenburg-Vorpommern.

Der Verband appelliert an Landesregierung und Politik, nun zügig für Klarheit zu sorgen. Mecklenburg-Vorpommern braucht schnell wieder einen verlässlichen Rechtsrahmen – im Interesse der Handelsbetriebe, ihrer Beschäftigten und der gesamten Tourismuswirtschaft.
Der Handelsverband Nord steht hierzu im engen Austausch mit dem Wirtschaftsministerium und wird die Landesregierung dabei unterstützen, schnellstmöglich eine rechtssichere und praxistaugliche Nachfolgeregelung auf den Weg zu bringen. Über die weiteren Entwicklungen werden wir unsere Mitgliedsunternehmen fortlaufend informieren.

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