News

Bäderregelung Schleswig-Holstein ab 19. Mai 2020 wieder in Kraft

– Himmelfahrt kann im Geltungsbereich wieder geöffnet werden

Nachdem die Landesregierung Schleswig-Holstein die Bäderverordnung für den Zeitraum vom 20. März 2020 bis zum 18. Mai 2020 außer Kraft gesetzt hatte, wurde uns heute auf unsere Nachfrage vom zuständigen Wirtschaftsministerium bestätigt, dass die Außerkraftsetzung über den 18. Mai 2020 hinaus nicht verlängert wird. Damit gilt sie ab dem 19. Mai 2020 wieder in ihrer ursprünglichen Fassung. Der erste Verkaufstag für den die Bäderverordnung wieder relevant wird ist somit der Himmelfahrtstag am Donnerstag, dem 21. Mai 2020!

Login

[newsletter_form button_label="Jetzt abonnieren"] [newsletter_field name="email" label="E-Mail-Adresse*"] [newsletter_field name="privacy" label="Ich habe die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen."] [/newsletter_form]