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Bäderverkaufsverordnung MV 2024: erster verkaufsoffener Sonntag am 17. März

Die aktuelle Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern gilt bis zum 14. April 2024, eine Nachfolgeregelung ist noch nicht verabschiedet.
Daher greift in diesem Jahr die Bäder-Verkaufsordnung bereits am 15. März und nicht wie in anderen Jahren erst am 15. April. Der Grund hierfür liegt darin, dass Ostern in diesem Jahr in den Monat März fällt. Somit ist innerhalb dieser Saison in den in der Verordnung genannten Orten und Ortsteilen ein Verkauf an Sonntagen in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr erlaubt. Der erste verkaufsoffene Sonntag für die Bäderorte ist der 17. März.
An Ostersonntag und Pfingstsonntag gilt generell ein Verkaufsverbot. Ausnahmen hiervon umfassen lediglich die Orte und Ortsteile von Rostock, im Ortsteil Warnemünde, Graal-Müritz, Kühlungsborn, Waren (Müritz), Zingst, Boltenhagen, Gemeinde Ostseebad Heringsdorf und Binz.

Zulässig ist der gewerbliche Verkauf eines typischen touristischen Angebotes, das für diese Orte kennzeichnend ist. Dazu zählt in der Regel der Einzelhandel mit Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Verlagsprodukte, Sportausrüstung und Spielwaren, Bekleidung und Lederwaren, Kleingeräte zur mobilen Kommunikation, kosmetische Erzeugnissen und Körperpflegemittel, Schmuck, Bilder, kunstgewerbliche Erzeugnisse, Briefmarken, Geschenkartikeln und der Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten.

Auf unserer Website können Sie die Bäderverkaufsverordnung nachlesen.

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