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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Am 28.06.2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Das BFSG schreibt in Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2019/882 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen Barrierefreiheitsanforderungen vor. Auch für Onlineshops gelten ab dem 28. Juni verpflichtende Barrierefreiheitsanforderungen. Ziel ist es, möglichst allen Menschen die Teilhabe am Wirtschaftsleben zu ermöglichen. Grundsätzlich müssen Inhalte mindestens über zwei Sinne wahrnehmbar sein. In Deutschland werden die Anforderungen durch eine ergänzende Rechtsverordnung konkretisiert.

Unter diesen Links finden Sie Informationsangebote zum BFSG:

Leitlinien des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

FAQ der Bundesstelle Barrierefreiheit

Artikel der Bundesstelle Barrierefreiheit speziell zu Barrierefreiheit in Onlineshops

Infoblatt des Mittelstand-Digital-Zentrums Handel

Das BFSG und die Verordnung finden Sie unter folgenden Links:

BFSG

Verordnung über Barrierefreiheitsanforderungen nach dem BFSG

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