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Beschluss von Gas- und Strompreisbremse

Am Donnerstag bzw. Freitag letzter Woche haben Bundestag und Bundesrat die Gesetze zur Begrenzung des Anstiegs der Gaspreise (GasPBG) und Strompreise (StromPBG) mit den Empfehlungen des Ausschuss für Klimaschutz und Energie angenommen.

In beiden Gesetzen sind Corona- oder anderweitig bedingte Schließungszeiten im Referenzzeitraum 2021 noch nicht berücksichtigt. Dies sind jedoch relevante Faktoren hinsichtlich der Feststellung der Unterstützungsleistungen für die betroffenen Unternehmen unserer Branche. Auf die Bedeutung derselben hatten wir wiederholt u.a. in den Diskussionen und Beteiligungsverfahren zu den Gesetzesentwürfen nachdrücklich hingewiesen.

Aufgenommen wurden allerdings für den Einzelhandel wichtige Ergänzungen, die eine Berücksichtigung Corona-bedingter Geschäftsschließungen über die Rechtsverordnung zur Berechnung des Differenzbetrages zumindest schon einmal möglich machen. Wir werden uns konsequent weiterhin für dieses Thema stark machen.

Die Vorabfassungen beider Gesetze (GasPBG BT 20/4911 und StromPBG BT 20/4915) können Interessierte hier herunterladen.

Zur Vorabfassung Gaspreisbremse

Zur Vorabfassung Strompreisbremse

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