Bewertung der BDA – Der Umgang mit möglichen Infektionskrankheiten in der Schule und mögliche arbeitsrechtliche Folgen
Mit unserem Newsletter vom 28. August informierten wir Sie bereits über unsere Kritik an dem Schnupfenplan des Bildungsministeriums Schleswig-Holstein. Nachdem Kinder ursprünglich bei einer laufenden Nase Kitas oder Schulen nicht besuchen durften, korrigierte das Ministerium dies, da Arbeitsverhältnisse durch die Empfehlung unnötig belastet wurden. Doch in anderen Ländern sorgen die Empfehlungen weiter für Unbehagen. Bleibt ein Elternteil zur Betreuung des Kindes der Arbeit fern, stellen sich in der Folge arbeitsrechtliche Fragen.
Das anliegende Rundschreiben der BDA widmet sich nun dieser Fragestellung und gibt die begründete Rechtsansicht der BDA wieder, die wir Ihnen hiermit gern überlassen möchten. Grundsätzlich gilt aber, dass es zu all diesen Fragen derzeit noch keine gefestigten Literaturmeinungen, Rechtsprechung oder Beispiele aus der Vergangenheit gibt, an denen man sich verlässlich orientieren könnte. Die BDA will sich zudem für eine Klarstellung in § 56 Infektionsschutzgesetz (Entschädigung) einsetzen. Dies ist zu begrüßen.
Schreiben der BDA KITA und Schulen