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Bundesfinanzministerium lehnt Fristverlängerung für die Ausrüstung von Kassen mit Technischen Sicherheitseinrichtungen ab

Das Bundesministerium der Finanzen hat klar gestellt, dass es keine Notwendigkeit zur Verlängerung der aktuell geltenden Nichtbeanstandungsregelung sieht. Damit läuft die Frist für die Nachrüstung von Kassen mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung bzw. die Anschaffung neuer gesetzeskonformer Kassen grundsätzlich am 30. September 2020 aus.

Der Handelsverband Nord rät deshalb allen Einzelhandelsunternehmen, die notwendigen Vorkehrungen zur fristgerechten Nachrüstung der Kassen zu treffen bzw. die rechtzeitige Neuanschaffung gesetzeskonformer Kassen vorzunehmen.

Sollte ein Unternehmen nicht in der Lage sein, die gesetzlichen Vorgaben fristgerecht zu erfüllen, sollte in Absprache mit dem Steuerberater beim zuständigen Finanzamt ein Antrag auf Erleichterung nach § 148 AO gestellt werden. Der Antrag ist zu begründen. Anhängend finden Sie eine Formulierungshilfe und Hinweise, wie eine Begründung des Antrags aufgebaut sein könnte.

Verlängerung der Frist zur Nachrüstung von Kassen

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