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Bundesweite Sonderregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit

Befristet vom 19. Oktober 2020 vorerst bis 31. Dezember 2020können Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.

Begründung GBA telefonische Krankschreibung Beschluss GBA telefonische Krankmeldung

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