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Corona-Arbeitsschutzverordnung endet zum 2. Februar

Zwei Monate früher als geplant läuft mit dem 2. Februar die Corona-Arbeitsschutzverordnung aus. Arbeitsminister Hubertus Heil hat diese per Ministerverordnung vorzeitig aufgehoben und damit begründet, dass mit der zunehmenden Immunität in der Bevölkerung die Zahl der Neuerkrankungen zurückgehe.
Damit entfallen für Betriebe beispielsweise die Sonderregeln etwa zu den Hygienevorkehrungen. Bislang mussten Arbeitgeber im Rahmen eines Hygienekonzepts noch Homeoffice- und Testangebote für Beschäftigte prüfen.
Die Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung erfolgt damit zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht im Personen­fernverkehr.

Zur Erklärung des Bundesarbeitsministeriums

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