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News: Corona-Sonderregelung: Telefonische Krankschreibung weiter bis Ende Mai möglich

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat
die Corona-Sonderregeln für die telefonische Krankschreibung bei
leichten Atemwegsinfekten nochmals um weitere zwei Monate bis einschließlich zum 31. Mai 2022 verlängert. Er sieht diesen Schritt trotz der
geplanten bundesweiten Lockerung der Infektionsschutzmaßnahmen
durch den Gesetzgeber als sachgerecht an. Arztpraxen sind kein „normaler“ Ort im öffentlichen Leben. Hier treffen vielmehr Menschen mit
verschiedenen medizinischen Problemen aufeinander und bleiben eine
gewisse Zeit zusammen. Um ein mögliches Infektionsrisiko in Arztpraxen
nach wie vor klein zu halten, sollen Versicherte eine Krankschreibung
(Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit) bei leichten Erkrankungen der
oberen Atemwege weiterhin telefonisch erhalten können. Die Sonderregelung hilft, Kontakte in Arztpraxen zu vermeiden und schützt damit Patientinnen und Patienten wie auch die dortigen Mitarbeitenden.

Corona-Sonderregelung: Telefonische Krankschreibung

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