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DGUV gegen Falschbehauptungen zu Mund-Nase-Bedeckungen

Rein vorsorglich möchten wir Sie hiermit über den folgendes in Kenntnis setzen:

Vor ein paar Tagen ging ein Video einer Interessengruppe in den sozialen Medien viral, in dem – gestützt u. a. auf die Expertise eines Professors der Rechtswissenschaften – behauptet wurde, das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) bzw. sogenannten Alltagsmasken sei gesundheitsgefährdend und die Tragedauer daher durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) auf maximal zwei Stunden begrenzt. Nach Ablauf dieser Zeit müsse das Tragen einer MNB zwingend für mindestens 30 Minuten unterbrochen werden. Des Weiteren behaupten die Protagonisten dieses Videos, dass sich bei Verstößen gegen diese Vorgaben der jeweils anordnende Arbeitgeber, Schulleiter etc. schadensersatzpflichtig mache, da eine entsprechende Durchgriffshaftung vorliege.

Nach Auffassung der DGUV sind diese Behauptungen in dem Video nicht haltbar. Die DGUV hat am 10. und am 13. November 2020 mit zwei klarstellenden Pressemitteilungen darauf reagiert (Links siehe unten) und zudem das nachfolgende Pressestatement auf der Startseite der DGUV-Website (https://www.dguv.de/corona/index.jsp) veröffentlicht:

„Im Internet und in den Sozialen Medien kursieren derzeit Videos, in denen es um den Gebrauch der Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB) zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus geht. Darin werden der DGUV Aussagen zugeschrieben, die sie nicht getroffen hat und die zur Verunsicherung bei Unternehmen, Arbeitnehmenden, Lehrpersonal, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern hinsichtlich des Tragens von MNB führen. Die DGUV hat bereits am 10.11.2020 mit einer Pressemitteilung reagiert und inzwischen gegen den Verantwortlichen dieser Aussagen rechtliche Schritte eingeleitet, die zur Unterlassung der falschen Behauptungen auffordern. Die DGUV wird auch Social Media-Kanäle, welche die Videos verbreiten, zur Löschung auffordern.“ Wir wollen der weiteren Verbreitung des hier in Rede stehenden Videos keinen weiteren Vorschub leisten, daher haben wir den Link zu dem Video nicht aufgenommen.

Pressemeldung vom 10.11.2020

Pressemeldung vom 13.11.2020

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