Ladenöffnung zu Ostern, am 1. Mai, an Christi Himmelfahrt und zu Pfingsten

Nach den Ladenöffnungs(zeiten)gesetzen dürfen Verkaufsstellen in den Bundesländern Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern an den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich nicht geöffnet sein.
Ausnahmen hierzu sind für alle drei Bundesländer in einem Infoblatt auf unserer Website in der Rubrik Downloads (Log in erforderlich) zusammengefasst.
Durch Sonderregelungen in den gesetzlichen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer können sich weitere Öffnungszeiten ergeben.