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Neue Musterarbeitsverträge verwenden wegen elektronischer Krankmeldung!

Ab dem 1. Januar 2023 greift die elektronische Krankmeldung. Zwar ist der erkrankte Mitarbeiter weiterhin verpflichtet, dem Arbeitgeber seine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer „unverzüglich“ mitzuteilen. Allerdings muss der erkrankte Mitarbeiter seinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr vorlegen, sondern der Arbeitgeber muss diese eigeninitiativ bei den Krankenkassen elektronisch anfordern.

Vor diesem Hintergrund haben wir die Mustervorlagen für Arbeitsverträge entsprechend angepasst. Mitgliedsunternehmen können diese im Downloadbereich auf der HV Nord Website kostenfrei herunterladen.

Die neue Regelung über die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bringt für Personalverantwortliche bei Krankmeldungen künftig einen veränderten Prozess mit sich.
Was es hierbei zu beachten gilt und was dies für die Praxis bedeutet, finden Mitglieder in unserem diesbezüglichen HV Nord Merkblatt.

Zu den Musterarbeitsverträgen

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