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Entgelttransparenz: Neue EU-Vorgaben kommen – Online-Sprechstunde am 30. Juni

Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht verzögert sich: Statt bis Juni 2026 sollen die neuen Regelungen nun erst Anfang 2027 in Kraft treten. Ziel der Richtlinie ist es, die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern weiter zu verringern und mehr Transparenz bei Gehältern zu schaffen.
Geplant sind unter anderem erweiterte Auskunftsansprüche für Beschäftigte, die Offenlegung von Einstiegsgehältern oder Gehaltsspannen im Bewerbungsprozess sowie neue Berichtspflichten für Unternehmen. Das bestehende Entgelttransparenzgesetz soll dafür angepasst werden.

In einer kostenfreien Online-Sprechstunde am 30. Juni erläutern die Rechtsanwälte des Handelsverband Nord neben weiteren aktuellen arbeitsrechtlichen Themen, welche Anforderungen auf Unternehmen zukommen und wie Sie sich schon heute darauf vorbereiten können.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben dabei die Möglichkeit, ihre individuellen Fragen direkt an die Expertinnen und Experten zu richten.

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