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Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 3. Februar 2021 für den Handel erneut ernüchternd

Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hat Vorgestern eine Reihe von Beschlüssen gefasst.

Ergebnisse Koalitionsausschuss

Im Kern zeigen die Beschlüsse zu weiteren Hilfen für die Wirtschaft zumindest den Willen der Politik, die Folgen der Schließungsentscheidungen zu lindern. Antworten auf die für den Handel wichtigen Fragen gab es allerdings nicht. An die Reizthemen bei den Wirtschaftshilfen hat man sich gar nicht erst rangetraut. Für den Handel sind die getroffenen Beschlüsse leider auch nur bedingt verbessernd, sie ersetzen nicht die dringend notwendige Perspektive auf eine regelbasierte Wiederöffnung, fördern nicht die Investitionsbereitschaft, erhöhen nicht die Einstellungs- bzw. Beschäftigungschancen und sind leider kein Signal für eine Normalisierung der Wirtschaftsbeziehungen. 

Zu den Beschlüssen im Einzelnen: 
Steuerlicher Verlustrücktrag
Die Anhebung des Betrages für den Verlustrücktrag auf maximal 10 bzw. 20 Mio. Euro ist ein wichtiger Schritt, der den Unternehmen mehr Liquidität in Anbetracht ihrer krisenbedingten Verluste ermöglicht, ohne neue bürokratische Verfahren aufzubauen. Die Anhebung auf 10 Mio. ist gleichwohl zu gering, sie dürfte bereits für etliche Mittelständler nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein. Viele Unternehmen dürften höhere krisenbedingte Verluste erlitten haben. Zudem bedarf es für eine Verrechnung auch entsprechender Gewinne in der Vergangenheit. Die erforderliche Ausweitung des Zeitraums für den Verlustvortrag wurde nicht vereinbart. Aus unserer Sicht wäre es notwendig gewesen, mindestens mit Ergebnissen des Jahres 2018 verrechnen zu können. Insofern ist der Beschluss unzureichend.

Befristete Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie
Für die Branche ist die weitere befristete Absenkung der Mehrwertsteuer ein positives Signal. Durch die Verlängerung kann die Maßnahme zur Erholung der Branche beitragen. Allerdings war Gastronomie nicht die einzige Branche, die von den Schließungen betroffen war. Insofern stellen sich hier Fragen der Steuergerechtigkeit.

Verlängerung erleichterter Zugang zur Grundsicherung / Coronazuschuss / Kinderbonus
Die Notwendigkeit eines einmaligen Coronazuschusses ist vor dem Hintergrund anderer Unterstützungsangebote z. B. kostenlos zur Verfügung gestellter Masken und den gerade zum Jahresbeginn angehobenen Regelsätzen zumindest fraglich. Mit Blick auf die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung ist zentral, dass corona-bedingte Sonderregelungen auch wieder zurückgeführt werden. Der nochmalige Kinderbonus ist wohl als besondere Unterstützungsleistung für Familien mit Blick auf die Schulschließungen zu verstehen. Für den Einzelhandel werden sich daraus keine spürbaren Konsumveränderungen ergeben. 

Wichtiger für die Unternehmen des Einzelhandels dürften Antworten auf noch offene Punkte zur Überbrückungshilfe III sein. Nach unseren Informationen sind die Detailabstimmungen zwischen dem Bundesfinanzministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium endlich auf der Zielgeraden. Dem Vernehmen nach hat man ein paar unserer Änderungsvorschläge doch noch beachtet. Sobald wir dazu die Bestätigungen erhalten, werden wir weiter berichten.  

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