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Erleichterte Stundung der Sozialversicherungsbeiträge – Monat Mai 2021

Unsere Verbandsorganisation hat sich erneut zusammen mit der BDA erfolgreich für eine Fortführung der erleichterten Bedingungen für eine Stundung der Sozialversicherungsbeiträge eingesetzt. So wurde jetzt erreicht, dass die Erleichterung für Stundungen der Sozialversicherungsbeiträge des Monats Mai für vom Shutdown betroffene Arbeitgeber längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Juni 2021 verlängert wird.

Mit heutigem Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands werden die Voraussetzungen für das vereinfachte Stundungsverfahren für den Monat Mai 2021 modifiziert. Konkret bedeutet dies, dass die Beiträge für den Monat Mai 2021 auf Antrag der vom Shutdown betroffenen Arbeitgeber längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Juni 2021 gestundet werden können. Dabei wird davon ausgegangen, dass die angekündigten Wirtschaftshilfen für die Monate Januar bis Mai 2021 den betroffenen Unternehmen bis Ende Juni 2021 vollständig zugeflossen sind.

Das Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes finden Sie unten zum Download.

Der Antrag auf Stundung der Beiträge im vereinfachten Verfahren ist weiterhin mittels eines einheitlich gestalteten Antragsformulars zu stellen. Das überarbeitete Muster eines solchen Antrags stellen wir Ihnen ebenfalls unten zum Download zur Verfügung.

Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie informieren.

GKV Rundschreiben Stundung der Sozialversicherungsbeiträge 18.06.21

Musterantrag auf Stundung Sozialversicherungsbeiträge

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