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Erweiterung der Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot für LKW

Befristete generelle Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw zur Sicherstellung der Warenverfügbarkeit

Aufgrund der zunehmenden Verbreitung des Coronavirus ist festzustellen, dass in Schleswig-Holstein in stärkerem Maße als gewöhnlich Artikel aller Art nachgefragt werden und es hierdurch zu vorübergehenden Versorgungsengpässen in Schleswig-Holstein kommen kann. Um die jederzeitige ausreichende Verfügbarkeit der für die Bevölkerung und die Wirtschaft wichtigen Güter – auch mit Blick auf längere Transportzeiten durch Grenzschließungen/Grenzkontrollen sowie besondere Bedarfe des Einzelhandels infolge veränderter Öffnungszeiten – zu garantieren, sind effiziente Lieferketten erforderlich.

Vor diesem Hintergrund erteilt das Land Schleswig-Holstein eine generelle Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 2 StVO vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gem. § 30 Abs. 3 und 4 StVO.

Verlängerung Erlass Ausnahme SuF Corona SH

Auch für das Land Mecklenburg-Vorpommern wird das Fahrverbot nach § 30 Absatz 3 und 4 StVO ab sofort befristet bis zum 30. Juni 2020 ausgesetzt. Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Absatz 1 Nummer 7 StVO für das Sonn- und Feiertagsfahrverbot (§ 30 Absatz 3 und 4 StVO) sind für Fahrten bis zum 30.6.2020 nicht erforderlich. Das gilt auch für Leerfahrten.

Erweiterung Erlass Ausnahme SuF Corona MV

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