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EU Parlament stimmt für das europäische Lieferkettengesetz

Die EU-Abgeordneten stimmten am 24. April in Straßburg für ein gemeinsames europäisches Lieferkettengesetz

Der jetzige Kompromiss sieht weniger strenge Regeln vor als der ursprüngliche Entwurf. Ursprünglich sollte das EU-Lieferkettengesetz bereits für Unternehmen ab 500 Beschäftigten mit einem globalen Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro im Jahr gelten. Der neue Entwurf soll nun für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten gelten. Die jährliche Umsatzschwelle liegt bei 450 Millionen Euro. Auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Haftung wurde abgeschwächt. Die EU-Staaten müssen dem Gesetz nun noch offiziell zustimmen. Das gilt aber als Formsache, denn Mitte März hatte im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten eine ausreichende Mehrheit der EU-Staaten bereits ihre Zustimmung signalisiert.

Verbände, die die Interessen der Wirtschaft vertreten, so auch der Handelsverband, sehen das Gesetz kritisch. Nach seiner Einschätzung seien die weitreichenden Anforderungen zur Sorgfaltsprüfpflicht in der gesamten Wertschöpfungskette in der Praxis insbesondere für mittelständische Handelsunternehmen kaum umsetzbar.

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