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FAQ zur Überbrückungshilfe III aktualisiert

Die Ministerien für Wirtschaft und Finanzen des Bundes haben die aktualisierten FAQ zur Überbrückungshilfe III veröffentlicht.

Mit diesen werden bei der Überbrückungshilfe III einige Verbesserungen und der neue Eigenkapitalzuschuss für besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen umgesetzt.

Die Änderungen beziehen sich unter anderem auf die Erhöhung des Fördersatzes in Monaten mit mindestens 70 Prozent Umsatzrückgang auf bis zu 100 Prozent (zuvor bis zu 90 Prozent), den neuen Eigenkapitalzuschuss (Umsetzung im Antragsverfahren erfolgt in Kürze), Ausweitung der „Sonderregel für den Einzelhandel zu Abschreibungen“ auf Hersteller, Großhändler und professionelle Verwender, Ansetzbarkeit von Frühlings-/Sommersaisonware bei dieser Sonderregelung und die Ermöglichung alternativer Vergleichszeiträume im Jahr 2019 für Unternehmen mit außergewöhnlichen betrieblichen Umständen.

Ferner noch der ausdrückliche Hinweis, dass die Vorgaben des europäischen Beihilferechts für die gesamte Förderung der Überbrückungshilfe III (d. h. auch inkl. des Eigenkapitalzuschusses) unverändert Geltung haben. Sofern also zB die Bundesregelung Fixkostenhilfe zugrunde liegt, darf die Förderung 70 Prozent bzw. 90 Prozent der insgesamt nachgewiesenen ungedeckten Fixkosten (inkl. Eigenkapitalzuschuss) nicht überschreiten (siehe u.a. S.7 der FAQ) . Für verbundene Unternehmen wurden unsere Fragen unter Ziffer 5.2 aufgenommen und beantwortet, so dass auch hier mehr Klarheit entstanden ist. 

Uns ist bewusst, dass die Hilfen immer noch unzureichend sind. Wir arbeiten weiter an Verbesserungen. Unsere Kritikpunkte und Forderungen können Sie unserem Positionspapier entnehmen, welches wir gegenüber der Politik auf Bundes- und Landesebene einsetzen.

Positionspapier Wirtschaftshilfen

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