FAQ zur Urlaubsrückkehr und CoronaEinreiseV
Aufgrund der zunehmenden touristischen Reisetätigkeit hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) die Ausarbeitung zu arbeitsrechtlichen Fragen im Umgang mit Urlaubsrückkehrern bzw. der neuen Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) überarbeitet und aktualisiert. Diese überarbeitete und aktualisierte Fassung erhalten Sie unten zum Download.
Die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) unterscheidet nach aktuellem Stand zwischen Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Virusvariantengebieten. Zudem werden Erleichterungen und Ausnahmen für geimpfte und genesene Personen im Kontext mit der Einreise geregelt.
Die Regelungen zur Quarantäne bei Reiserückkehr nach der CoronaEinreiseV sollen aktuell bis 28. Juli 2021 gelten. Über mögliche Anpassungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.