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Fristverlängerung für Schlussrechnungen der Corona-Überbrückungshilfen bis 30. September

Nach vorangegangenen Beschwerden und Einlagen verschiedener Interessengruppen, auch seitens des Handelsverbands, haben Bund und Länder sowie Prüfende Dritte nun eine abgestimmte Übereinkunft zur Fristverlängerung für die Einreichung der Corona-Überbrückungshilfen gefasst.
Folgendes ist verabredet worden:

  • Der Bund und alle Länder haben sich darauf verständigt, die vollständige Einreichung für Schlussabrechnungen bis zum 30.09.2024 zu ermöglichen, sofern bereits Fristverlängerungen aufgrund der hohen Arbeitsbelastungen der prüfenden Dritten im digitalen Antragssystem beantragt wurden.
  • Wenn der Antrag bereits auf Basis von Ist-Zahlen gestellt wurde und keine Abweichungen dazu in der Schlussabrechnung bestehen, sollen Schlussabrechnungen beschleunigt geprüft werden. Dies gilt auch für Schlussabrechnungsfälle, bei denen sich gegenüber der Antragstellung nur geringe Abweichungen ergeben.

Zur Beschlussfassung



Als Argumentationshilfe bei Abrechnungsfragen oder Rückforderungen von Corona-Hilfen oder Kurzarbeit haben wir auf Wusch von Mitgliedsunternehmen eine Chronologie der Corona-Maßnahmen in Schleswig-Holstein erstellt.

Zur chronologischen Übersicht der Corona-Maßnahmen in SH

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