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Bundeskabinett verabschiedet Gas- und Strompreisbremse

Das Bundeskabinett hat am 25. November den Weg für die geplanten Strom- und Gaspreisbremsen beschlossen und damit für Verbraucher und Wirtschaftsbetriebe wichtige Entlastungsmaßnahmen verabschiedet. Die Preisbremsen gelten von März 2023 an, dann werden aber auch rückwirkend die Kosten von Januar und Februar begrenzt. Damit wirken die Preisbremsen im gesamten Jahr 2023 bis zum April 2024.
Die Regelungen zu Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen sind in zwei von Bundeskanzleramt, Bundesfinanzministerium und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zusammen erarbeiteten Gesetzentwürfen gebündelt. Das Gesetz für die Gas- und Wärmepreisbremse sieht vor, dass für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gas- und Wärmeverbrauch unter 1,5 Mio. kWh im Jahr, der Gaspreis von März 2023 bis April 2024 auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt wird, für Wärme auf 9,5 Cent brutto pro Kilowattstunde.

Näheres erfahren Sie in der Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) und in den Gesetzesentwürfen.

Zur Pressemitteilung des BMWK

Gesetzesentwurf zur Gaspreisbremse

Gesetzesentwurf zur Strompreisbremse

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