Hamburg
Angesichts des anhaltenden Lockdowns hat die Hamburger Senatsverwaltung die Interpretation von Babyfachmärkten (§ 4c Abs. 3 Ziff. 5) wie folgt ergänzt:
Zu den Babyfachmärkten zählen auch Schuhgeschäfte, die Bedarfe für Kleinkinder im Alter bis zu drei Jahren decken. Es gilt auch hier Absatz 4.
Demnach dürfen Geschäfte, deren Hauptsortiment Babybedarf einschließlich Kinderschuhe bis 3 Jahre ist, ebenfalls öffnen.