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Hamburg – Die ab morgen gültige Corona-Verordnung für Hamburg

Die ab morgen gültige Corona-Verordnung für Hamburg stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung.


Bitte beachten Sie, dass gemäß § 4 c die Vereinbarung von Einzelterminen zur Beratung und zum Verkauf „für einen bestimmten Zeitraum unter Nutzung von Fernkommunikationsmitteln“ erfolgen muss. An dem Einzeltermin dürfen Angehörige eines gemeinsamen Haushalts, höchstens jedoch zwei Personen (einschl. Kinder bis 14. Jahre) teilnehmen. Auch ein Kunde mit einer Begleitperson ist gestattet. Pro 40 qm Verkaufsfläche kann ein Einzeltermin vergeben werden.

Die Kontaktdaten sind zur Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten zu erfassen: Name, Wohnanschrift und eine Telefonnummer. Datum und die Uhrzeit der Eintragung sind ebenfalls zu vermerken und vier Wochen aufzubewahren. Es ist sicherzustellen, dass unbefugte Dritte keine Kenntnis von den Kontaktdaten erlangen können. Gem. § 7 Abs. 2 sind Sie auch verpflichtet zu prüfen, ob die angegebenen Kontaktdaten vollständig sind und ob diese offenkundig falsche Angaben enthalten (Plausibilitätsprüfung). Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern oder offenkundig falsche oder unvollständige Angaben machen, dürfen die Geschäftsräume nicht betreten. 

Buchhandlungen sowie Blumenhandlungen, Gärtnereien und Gartencenter dürfen öffnen unter Maßgabe der Zugangsbeschränkungen gem. § 13 Abs 2 a (1 Kunde pro 10 qm für die ersten 800 qm, für die darüber hinausgehende Fläche 1 Kunde pro 20 qm) und der Hygieneanforderungen gem. § 5. 

Die Lesefassung der Verordnung ist in Kürze einzusehen unter: https://www.hamburg.de/verordnung/

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