Hamburg – neue Verordnung
Die ab kommendem Montag, 2. November gültige Corona-Eindämmungsverordnung ist in der Lesefassung nun abrufbar.
Für den Einzelhandel ist die Zugangsbegrenzung verschärft (1 Person pro 10 qm) und das Alkoholverkaufsverbot ausgeweitet worden (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr). Der Verkauf von Speisen zum Vor-Ort-Verzehr ist untersagt.
Da Veranstaltungen im Freien mit bis zu 100 Teilnehmern unter Auflagen gestattet sind, ist der verkaufsoffene Sonntag am 8. November grundsätzlich genehmigungsfähig.