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Hamburg – Verschärfung der Maskenpflicht im Einzelhandel

Angesichts der steigenden Infektionszahlen in Hamburg hat der Senat am Wochenende eine Reihe von Verschärfungen der Hygieneanforderungen beschlossen. Im Einzelhandel besteht ab heute auch eine Maskenpflicht für Mitarbeiter – über die bisher maßgeblichen Arbeitsschutzpflichten hinaus. Entsprechend wurde in § 13 die Vorschrift zur Maskenpflicht von Kunden auf Personen erweitert. Zudem sind Gesichtsvisiere lt. § 8 nicht länger eine ausreichende Mund-Nasen-Bedeckung. Die neue Verordnung gilt ab heute, 12. Oktober.

Zudem gilt ab dem 12. Oktober eine Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen. Die betroffenen Straßen, Plätze und Wege können Sie hier einsehen.

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