Hamburg – Verschärfung der Maskenpflicht im Einzelhandel
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Angesichts der steigenden Infektionszahlen in Hamburg hat der Senat am Wochenende eine Reihe von Verschärfungen der Hygieneanforderungen beschlossen. Im Einzelhandel besteht ab heute auch eine Maskenpflicht für Mitarbeiter – über die bisher maßgeblichen Arbeitsschutzpflichten hinaus. Entsprechend wurde in § 13 die Vorschrift zur Maskenpflicht von Kunden auf Personen erweitert. Zudem sind Gesichtsvisiere lt. § 8 nicht länger eine ausreichende Mund-Nasen-Bedeckung. Die neue Verordnung gilt ab heute, 12. Oktober.
Zudem gilt ab dem 12. Oktober eine Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen. Die betroffenen Straßen, Plätze und Wege können Sie hier einsehen.