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Hamburger Senat stellt neue Corona-Verordnung vor, gültig für die Zeit vom 01.09. bis 30.11.2020

Auch ab 01.09. gelten weiterhin die Regelungen zu allgemeinen Hygienemaßnahmen, Schutzkonzepten, Maskenpflicht und Regeln für Veranstaltungen. Die Einhaltung dieser Grundregeln bleibt die Voraussetzung für alle zugelassenen Aktivitäten. 

Vor diesem Hintergrund entfällt im Handel ab 01.09. die Maßgabe, dass pro 10 Quadratmetern Fläche nur eine Person anwesend sein darf.

Weitere Änderungen:

  • Buffets mit Selbstbedienung sind wieder zulässig.
  • Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr ist nun auch Teil der Verordnung. In Bus, Bahn und Taxi muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden – ansonsten kann die Beförderung verweigert werden.
  • Einrichtungen für öffentliche Unterbringung, Einrichtungen der Eingliederungshilfe z.B. für Menschen mit Behinderung, sowie Pflegeeinrichtungen dürfen nicht von Personen betreten werden, die zuvor in einem Risikogebiet waren.
  • Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen bleiben bis zum 30. November untersagt.
  • Im Sport können Mannschaften mit bis zu 30 Personen wieder trainieren und auch Wettkämpfe bestreiten.
  • Saunen dürfen unter engen Auflagen wieder betrieben werden.

Zur weiteren Klarstellung wies Gesundheitssenatorin Leonhard darauf hin, dass bei Grundschulkindern ein einfacher Fließschnupfen kein Grund sei, die Kinder vom Unterricht fernzuhalten. Diese Regelung gilt vergleichbar für die Kita-Betreuung. Im Fall älterer Kinder wird dies anders beurteilt.

Die aktualisierte Verordnung sowie ein umfangreiches FAQ werden in Kürze unter  www.hamburg.de/corona abrufbar sein.

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