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HV-Nord Online-Sprechstunde zu den Themen ‚Inflationsausgleichsprämie‘ und ‚Zeiterfassung‘

Gleich zu zwei aktuellen Themen stehen unsere Rechtsanwälte Harald Treiber und Ralph Hellwig in der kommenden Online-Sprechstunde Rede und Antwort: Am 10. November von 16.00 bis 17.00 Uhr beantworten sie unseren Mitgliedern exklusiv alle Fragen rund um die Themen ‚Inflationsausgleichsprämie‘ sowie ‚Arbeitszeiterfassung‘.

Zeiterfassung
Mit dem kürzlich erfolgten Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (13.09.2022 – 1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber nunmehr verpflichtet, nicht nur Überstunden und Sonntagsarbeit, sondern die gesamte Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Eine pragmatische Kontrolle der Arbeitszeit reicht zukünftig nicht mehr aus. Was Sie diesbezüglich tun müssen, um sich im rechtssicheren Rahmen zu bewegen, erfahren Sie in unserer HV Nord Online-Sprechstunde.

Inflationsausgleichsprämie
Arbeitgeber können bis Ende 2024 an ihre Arbeitnehmer bis zu 3.000 Euro freiwillig auszahlen, damit ihre Angestellten die aktuelle wirtschaftliche Lage besser abfedern können. Es handelt sich dabei um eine steuer- und sozialabgabenfreie Einmalzahlung, die in einem Betrag oder auch in mehreren Teilbeträgen ausgegeben werden kann. Sie kann in Form von Zuschüssen oder Sachbezügen gewährt werden, soweit diese in einem Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 als Inflationsausgleichs-Sonderzahlung zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden.
Informieren Sie sich in unserer Sprechstunde darüber, was es hierbei zu beachten gilt.

Bitte melden Sie sich über unser Online-Formular an oder schreiben eine E-Mail an ruckat[at]hvnord.de.

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