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HV Nord Online-Sprechstunde am 19. Dezember

Alle Fragen rund um die aktuellen Themen ‚elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung‘ sowie ‚Verfall von Urlaubsansprüchen‘ beantworten unsere Rechtsanwälte Harald Treiber und Ralph Hellwig in einer exklusiven Online-Sprechstunde für Mitglieder am 19. Dezember von 16.00 bis 17.00 Uhr.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Bald ist sie passé, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf dem typischen gelben Papier. Ab 1. Januar 2023 gilt für Arbeitgeber das elektronische Verfahren. Zu diesem Zeitpunkt ist der Abruf von AU-Daten bei den Krankenkassen für Arbeitgeber verpflichtend. Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber von da an auch keine AU-Bescheinigung mehr vorlegen.

Verfall von Urlaubsansprüchen
Nach EU-Recht dürfen Urlaubsansprüche nicht mehr automatisch verfallen, nur weil der Arbeitnehmer den Urlaub nicht beantragt hat: Der EuGH hat klargestellt, dass Arbeitgeber die Beschäftigten über einen drohenden Verfall von Urlaubsansprüchen informieren müssen. Dies gilt auch bei Langzeit-Krankheit oder Erwerbsminderung des Beschäftigten.

Mitglieder können sich über unser Online-Formular anmelden.

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