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Kassengesetz: Erlass des Bundesfinanzministers sorgt für Irritationen +++ Länder bleiben voraussichtlich bei ihren Nichtbeanstandungsregelungen

Wir haben schon wiederholt über die notwendigen Umstellungen elektronischer Registrierkassen im Einzelhandel berichtet. Zuletzt haben wir entsprechend der Regelungen der Landesfinanzbehörden darüber informiert bzw. daran erinnert, dass die gesetzlich geforderten Umstellungen auf sog. TSE-fähige Kassen zwar grundsätzlich bis zum kommenden 30. September erfolgt sein müssen, eine Nichtumstellung allerdings auch ohne weiteren Antrag von den Finanzbehörden nicht beanstandet wird, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass das verpflichtete Unternehmen die Umstellung zumindest bis zum 30. September 2020 beauftragt hat und dabei sichergestellt wurde, dass die Umstellung bis spätestens zum 31. März 2021 erfolgt sein wird.

Das Bundesfinanzministerium hat nun kürzlich einen Erlass vom 18. August veröffentlicht, mit dem es die sog. Nichtbeanstandungserlasse der Länder aushebeln möchte. Das Bundesfinanzministerium möchte, dass es für die Kassenumstellungen keinen weiteren Aufschub über den 30. September 2020 hinaus gibt. Die Länder sperren sich aber offensichtlich erneut gegen den Willen des Bundesfinanzmisters. Nach unseren Informationen wollen zumindest einige Bundesländer auch mit Blick auf die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise und die bis heute noch nicht auf dem Markt verfügbaren Cloud-basierten Lösungen für größere Unternehmen für die Umsetzung weiterhin den Aufschub bis Ende März 2021 gewähren. Aus dem Finanzministerium Schleswig-Holstein wurde uns das gestern auf Nachfrage entsprechend bestätigt. Auch Baden-Württemberg, Niedersachsen und Hamburg werden voraussichtlich bei ihrer bisherigen Haltung bleiben. Eine verbindliche Rückäußerung der Hamburger Finanzbehörde und auch des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern liegt uns leider noch nicht vor. Wir rechnen jedoch auch dort damit, dass es bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen bei der Nichtbeanstandungsregelung bis zum 31. März 2021 bleibt. Andernfalls werden wir schnellst möglich informieren.

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