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Kassengesetz: Fristverlängerung zur Umrüstung bis 30. September 2020

Alle Einzelhändler, die es bis Ende des Jahres nicht schaffen, auf manipulationssichere Registrierkassen umzurüsten, bekommen mehr Zeit. Aufgrund technischer Probleme und erst kurzfristiger Klarheit, wie sich die Händler mit der neuen Regelung rechtssicher verhalten können, hat das Finanzministerium aktuell eine Fristverlängerung bis zum 30. September 2020 beschlossen. Dafür hatte sich die Einzelhandelsorganisation mit dem Handelsverband Deutschland HDE an der Spitze immer wieder ausgesprochen, um gerade mittelständischen Unternehmen die notwendige Zeit zu verschaffen, damit sie rechtssicher auf neue Kassensysteme umstellen können.

Wichtig: Die Händler sollten jetzt so schnell wie möglich prüfen, ob sie aufgrund des Gesetzes Änderungen vornehmen müssen. Anschließend sind ggf. möglichst frühzeitig Vorkehrungen zur Implementierung der technischen Sicherheitseinrichtung zu treffen.

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