Keine Fortschreibung der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen
Bezüglich der temporär, ausnahmsweise geltenden Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen in Hamburg wurde die Entscheidung getroffen, dass diese Regelung zum 19. April 2020 ausläuft und die BWVI-Allgemeinverfügung hierzu nicht verlängert wird. Diese Entscheidung wurde im Zuge der aktuellen Anpassung der hamburgischen Corona-Verordnung hinsichtlich der Lockerungen beim Einzelhandel getroffen.
Auch die Allgemeinverfügung Schleswig-Holstein läuft am 19. April 2020 aus.