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Kommission beschließt stufenweise Anhebung des Mindestlohns bis auf 10,45 €/Std. ab Juli 2022

Die Mindestlohn-Kommission hat die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Der Mindestlohn wird demnach zum 1. Januar 2021 auf 9,50 €, zum 1. Juli 2021 auf 9,60 €, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 € und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 € brutto je Zeitstunde steigen. Bundesarbeitsminister Heil hat bereits angekündigt, der Bundesregierung vorzuschlagen, die Anpassung durch Rechtsverordnung verbindlich zu machen. Eine entsprechende Umsetzung ist damit sehr wahrscheinlich.

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände BDA ist Mitglied der Findungskommission. Sie kommentierte die Empfehlung der Mindestlohn-Kommission wie folgt:

„Die Beschlussfassung fiel in diesem Jahr in eine Zeit großer Unsicherheit angesichts der Corona-Pandemie und deren wirtschaftlichen Folgen. Für das Gesamtjahr 2020 wird gesamtwirtschaftlich eine deutliche Rezession erwartet. Die Mindestlohnanhebung trägt der damit verbundenen Wirtschafts- und Arbeitsmarktsituation Rechnung. Aus diesem Grunde hat sich die Mindestlohnkommission in einem ersten Schritt auf einen Inflationsausgleich konzentriert und in den zwei weiteren Schritten wird die nachfolgende Tariflohnentwicklung berücksichtigt. Für das Jahr 2021 gehen die aktuellen Prognosen von einer wirtschaftlichen Erholung aus. Ab 2022 ist eine Rückkehr auf das Niveau des Bruttoinlandsprodukts von vor der Pandemie zu erwarten. Die vierte Anpassungsstufe lässt bundesweit laufende Branchentarifverträge unberührt.“

Wir sehen die Empfehlung deutlich kritischer:

Über den HDE hatten wir uns vorab für eine Verschiebung der Empfehlung der Mindestlohn-Kommission auf das Jahr 2021 ausgesprochen. Erst dann sei man in der Lage, den wirtschaftlichen Schaden durch die Pandemie zu überblicken. Die Gewerkschaften haben weiterhin eine baldige Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 € gefordert. Die Mindestlohn-Kommission hat den aktuellen wirtschaftlichen Umständen nun zumindest in der Weise Rechnung getragen, dass man sich zunächst auf eine recht moderate Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns verständigt hat. Hätte man schlicht die Tariflohnentwicklung nachvollzogen, was üblicherweise der Fall ist, wäre der Mindestlohn bereits zum 1. Januar 2021 auf 9,82 € gestiegen. Riskant ist aber vor allem die Festlegung auf die üppige Anhebung des Mindestlohns zum 1. Juli 2022 auf dann 10,45 €. Offenbar war dies der Preis für die moderate Anhebung in der ersten Phase. In der Mindestlohn-Kommission geht man von einer raschen Normalisierung des Wirtschaftsumfeldes aus. Das ist ungewiss und unter den gegebenen Umständen doch sehr optimistisch. 

Zudem ist die Tarifautonomie durch die Entscheidung der Mindestlohn-Kommission erneut erheblich geschwächt worden. Die Mindestlohn-Kommission hat die Tarifvertragsparteien dazu verdammt, zumindest ab dem 1. Juli 2022 in der untersten Entgeltgruppe bei 10,45 € zu liegen. Das ist ein erheblicher Eingriff in die Tarifautonomie für all jene Branchen, deren tarifliche Entgelte in der untersten Entgeltgruppe noch nicht dieses Niveau erreicht haben. Hier besteht erkennbar die Gefahr einer Präjudizierung von Tarifverhandlungen – und das, obwohl nur die Tarifvertragsparteien die wirtschaftliche Belastbarkeit der Unternehmen in ihrer Branche angemessen beurteilen können. Ferner zwingt die Erhöhung des Mindestlohns dazu, zusätzlich auch noch die höheren Entgeltgruppen anzuheben, um das Lohnabstandsgebot zu wahren und zudem eine Sockelbildung in der Tarifstruktur zu vermeiden.

Der HDE wird diese Entwicklung aus Sicht des Einzelhandels auch in unserem Auftrag weiter sehr kritisch begleiten, um eine Überforderung der Unternehmen zu verhindern und insbesondere auch, um weiteren Schaden von der Tarifautonomie abzuwenden.

Den Beschluss der Mindestlohn-Kommission sowie weitere Informationen finden Sie hier.

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