Kurzarbeitergeld-Regelung bis 30. Juni 2023 verlängert
Die Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld wurde am 23. Dezember 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Damit werden folgende Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2023 verlängert:
- Absenkung des Mindesterfordernisses der vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten auf 10%
- Verzicht auf den Aufbau von Minusstunden zur Vermeidung der Kurzarbeit
- Öffnung der Kurzarbeit für die Zeitarbeit