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Kurzfrist-Maßnahmen zum Energiesparen endeten zum 15. April

Mitte April lief die ‚Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen‘ aus.
Für den Handel heißt es daher, dass u.a. ab sofort in Büros wieder eine Temperatur über 19 Grad Celsius herrschen darf, die Ladentüren einladend geöffnet werden können und auch die lichtemittierenden Werbeanlagen in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr des Folgetages wieder leuchten dürfen.

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