Ladenöffnungszeiten zum Jahresende
Dieses Jahr fällt Heiligabend (24.12.) auf einen Dienstag. Die Ladenöffnung ist durch den jeweiligen Gesetzgeber im Allgemeinen bis 14 Uhr gestattet. Eine Beschäftigung der Mitarbeiter ist in der Regel nur in der zugelassenen Verkaufszeit erlaubt. Zur Erledigung von unerlässlichen Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten dürfen sie während insgesamt weiterer 30 Minuten beschäftigt werden. Gegebenenfalls sind in den Unternehmen entsprechende Mitbestimmungspflichten zu beachten.
Der Handelsverband Nord stellt Mitgliedern eine Kurzinformation zu den zulässigen Ladenöffnungszeiten im Dezember in den Bundesländern Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung. Das Infoblatt mit weiteren Informationen zu den Ladenöffnungszeiten zum Jahresende finden Sie zum Download unter www.hvnord.de in der Rubrik Info- und Merkblätter.