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Lockdown ab Mittwoch 16.12.2020!

Die Bundesländer haben sich mit der Bundesregierung auf einen weitrechenden Lockdown ab Mittwoch (16.12.2020) beschlossen. Für den Einzelhandel soll folgendes gelten:

Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel, der Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, der Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, der Apotheken, der Sanitätshäuser, der Drogerien, der Optiker, der Hörgeräteakustiker, der Tankstellen, der Kfz-Werkstätten, der Fahrradwerkstätten, der Banken und Sparkassen, der Poststellen, der Reinigungen, der Waschsalons, des Zeitungsverkaufs, der Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, des Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.

Zu den belastenden Mieten heißt es: Für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19 Maßnahmen betroffen sind, wird gesetzlich vermutet, dass erhebliche (Nutzungs-) Beschränkungen in Folge der Covid-19-Pandemie eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen können. Damit werden Verhandlungen zwischen Gewerbemietern bzw. Pächtern und Eigentümern vereinfacht.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben zudem angekündigt, im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 5. Januar 2021 erneut zu beraten und über die Maßnahmen ab 11. Januar 2021 zu beschließen.

Beschluss zur Eindämmung der Coronavirus-Infektionen Bund

Zum Thema finanzielle Entschädigungen wird auf die Erweiterungen der Überbrückungshilfe III verwiesen. Die dazu bislang bekannten Einzelheiten stellen wir zum Download zur Verfügung.

Verbesserte Überbrückungshilfe III

Sobald uns die Regelungen unserer Länder Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern vorliegen werden wir weiter informieren. Zumindest für das Datum zur Schließung des Einzelhandels ist davon auszugehen, dass der 16.12. zementiert ist.

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