Mecklenburg-Vorpommern
Auf unseren Antrag hin hat das zuständige Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern soeben per Erlass für das Land Mecklenburg-Vorpommern die generelle Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 2 StVO vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw gem. § 30 Abs. 3 und 4 StVO verlängert. Dies gilt ausdrücklich auch für Leerfahrten. Diese Regelung dürfte insbesondere die Logistik für den Lebensmitteleinzelhandel unterstützen. Die Ausnahmegenehmigung tritt ab sofort in Kraft und gilt bis einschließlich 28.02.2021