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Mehrwertsteuersenkung

Preisauszeichnung bei MwSt-Senkung ab 1. Juli

Mit Newsletter vom 13. Juni hatten wir Sie bereits über die Möglichkeit informiert, den Aufwand der Mehrwertsteuer Absenkung zu reduzieren, indem nicht die Einzelpreisauszeichnung ab 1. Juli geändert, sondern ein pauschaler Rabatt an der Kasse gewährt wird. Wir hatten darauf hingewiesen, dass wir diesen Weg für rechtlich zulässig erachten, eine gesicherte Rechtsposition dazu allerdings mangels einschlägiger Rechtsprechung noch nicht gegeben ist.

Den Vermerk des HDE mit einer entsprechenden rechtlichen Einschätzung haben wir noch einmal beigefügt. Darin war u.a. aufgeführt, dass auch die Wettbewerbszentrale die Rabattierung an der Kasse für zulässig erachtet. Diese hat dazu inzwischen eine bestätigende Online-Meldung veröffentlicht, die wir Ihnen gern ergänzend zur Verfügung stellen.

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